AGB`s

Immobilien sind Vertrauenssache

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erledigen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB über das Internet unter www.H-I-mmobilien.de einzusehen.

§1 Provision
Die Firma H-I-mmobilien vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Verkäufer und der Käufer verpflichten sich, bei Abschluss eines durch die H-I-mmobilien vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. 

NEU: Bestellerprinzip beim Kauf: So funktioniert die geteilte Provision 

Die Maklerprovision wird beim Kauf einer Wohnimmobilie neu verteilt werden. Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juni 2020 das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ abschließend gebilligt. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt,  tritt es mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft.

Wer den Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen: Dieses Prinzip galt bislang nur im Mietrecht, nun soll es in einer abgewandelten Form auch beim Erwerb von Wohneigentum zählen. 

Das bedeutet das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf 

Mit den neu eingeführten Paragrafen 656a bis 656d soll das Bestellerprinzip beim Erwerb von Wohneigentum im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert werden. 
Wichtig: Das neue Gesetz gilt nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt. Das trifft zum Beispiel zu, wenn er für sich selbst ein Eigenheim erwirbt. Laut Einschätzung des Immobilienverbandes Deutschland (IVD) gilt dies aber auch, wenn er eine Immobilie im Rahmen der privaten Vermietung erwirbt. Handelt der Immobilienkäufer hingegen gewerblich, gilt das Bestellerprinzip beim Kauf nicht und die Maklerprovision kann weiterhin auch anderweitig vereinbart werden.

Wenn der Makler aufgrund von zwei Maklerverträgen gleichermaßen für Käufer wie Verkäufer tätig ist, so kann die Courtage nur von beiden Seiten zu gleichen Teilen verlangen – eine exakte 50:50-Teilung ist sogar Pflicht. Laut dem Justiziar des Immobilienverbandes Deutschland (IVD,) Dr. Christian Osthus, ist in diesem Fall kein Zahlungsnachweis erforderlich. „Die Provisionsansprüche gegenüber Verkäufer und Käufer werden mit Abschluss des Kaufvertrages fällig.“

Maklerverträge über Wohneigentum nur noch in Textform 
Maklerverträge für die Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern dürfen mit Inkrafttreten des Gesetzes nur noch in Textform abgeschlossen werden. Das heißt zum Beispiel per E-Mail, Textnachricht per SMS oder WhatsApp. Mündlich geschlossene Verträge sind dagegen nicht mehr wirksam.

Beim Kauf von Wohneigentum soll das Bestellerprinzip gelten. An einigen Praxisbeispielen wird deutlich, was das für die Provision heißt. 

Der Makler muss stets auch mit dem Verkäufer eine Provision vereinbaren. 
• Beispiel: Makler J. Müller soll für Eigentümer G. Ebert eine Wohnung verkaufen. Ebert erteilt Müller einen Alleinauftrag und verspricht ihm im Erfolgsfall die vereinbarte Provision, zuzüglich Umsatzsteuer. Nun meldet sich die Interessentin S.Bayer und schließt mit ihm ebenfalls einen Maklervertrag in gleicher Höhe ab.
Die Verkäuferprovision ist gekoppelt an die Käuferprovision, die wiederum durch die Höhe der Verkäuferprovision gedeckelt ist. Das Prinzip gleicht also einem – je nach Marktlage mehr oder weniger-  flexiblen Deckel.

§2 Fälligkeit der Provisionszahlung
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig, verdient und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§3 Haftungsausschluss
Alle unterbreiteten Angebote der H-I-mmobilien sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. H-I-mmobilien ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen.

§4 Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Der Autor erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Der Autor hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten / verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Einzelne Seiten dieses Angebots, mit Ausnahme der Startseite, dürfen ohne schriftliche Erlaubnis nicht direkt verlinkt werden. Bereitstellung von Mirrorsites und Änderungen an den Seiteninhalten sind nicht erlaubt. Generell untersagt ist die Verlinkung in einem Frame bei dem                      H-I-mmobilien nicht mehr als Urheber erkennbar ist.

§5 Datenschutz
Die durch die H-I-mmobilien übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch H-I-mmobilien gestattet. H-I-mmobilien verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. H-I-mmobilien weist darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.

§6 Identitätsprüfung
Das Maklerbüro, H-I-mmobilien, ist lt. Gesetz ab dem 23.12.2020 verpflichtet, eine Identitätsprüfung des Verkäufer/Käufers/ Vermieters oder Mieters, z. B. durch Vorlage einer Personalausweiskopie oder Reisepasskopie, durchzuführen. 

§7 Verpflichtung zur Provisionszahlung bei der Weitergabe von Informationen an einen Dritten
Kommt es infolge der Weitergabe der Objektdaten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde von H-I-mmobilien auf Schadenersatz in Höhe der Provision. Dies gilt auch für dessen Ehegatten, nahe Verwandte, Verschwägerte oder solche juristischen Personen, die zu den Interessenten in gesellschaftlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

§8 Gleichwertigkeit
H-I-mmobilien steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges, ähnliches oder zusätzliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§9 Haftungsausschluss für Leistungen Dritter
H-I-mmmobilien haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn H-I-mmobilien – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt H-I-mmobilien keine Haftung.

§10 Vorkenntnis des Verkäufers / Vermieters, bzw. des Objektes
Ist dem Kunden von H-I-mmobilien das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich gegenüber H-I-mmobilien mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

§11 Doppeltätigkeit.
H-I-mmobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§12 Aufgabe der Vermittlungsabsicht
Der Kunde verpflichtet sich, H-I-mmobilien umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung von H-I-mmobilien das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an H-I-mmobilien einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1,19 % des vereinbarten Kaufpreises inkl. MwSt., bei Vermietung 1,19 Monatskaltmieten inkl. MwSt., zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch H-I-mmobilien unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§13 Alleinauftrag
Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

§14 Mehrwertsteuer
Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.

§15 Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt 
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass wir die geltend gemachten Rechte unverzüglich prüfen und die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernen werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir, wegen Verletzung der Schadensminderungspflicht, vollumfänglich zurückweisen.

§16 Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist oder wird, oder sollte sich eine Lücke befinden, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bedingung oder zur Ergänzung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben.

§17 Gerichtsstand
H-I-mmobilien und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von H-I-mmobilien in Mühlberg/Elbe ist.

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